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Laborabfälle und ihre vielfältigen Entsorgungswege

Bild: Adobe Stock, Urheber: madamlead

Patientenproben: infektiös oder nicht?

Im Rahmen der medizinischen Versorgung dienen Labore vor allem der Untersuchung unterschiedlicher Patientenproben aus Blut, Urin, Stuhl oder Gewebe, aber auch von Organ- oder Körperteilen. Sie werden zum Zweck der Diagnose bzw. Behandlung entnommen und müssen nach ihrer Untersuchung sicher entsorgt werden. Nicht immer werden Proben dabei auf infektiöse Erreger hin untersucht, könnten diese aber potentiell enthalten. Deshalb ist es in vielen medizinischen Einrichtungen üblich, alle Patientenproben unabhängig von ihrer Gefährlichkeit als infektiöse Abfälle gemäß Abfallschlüssel 180103* (mit meldepflichtigen Erregern behaftete Abfälle, die zur Verbreitung von Krankheiten führen können) zu entsorgen. Dies dient zum einen der Vereinfachung der Prozesse, zum anderen dem Schutz aller an der Entsorgungskette Beteiligten vor Ansteckungen.

Gefahrstoffe in Chemielaboren

In Forschungslaboratorien kommen chemische Stoffe und Gemische zum Einsatz, von denen Gefahren ausgehen können. Solche Gefahrstoffe können beispielsweise in Säuren, Laugen, Löse-, Desinfektions- oder Kontrastmitteln enthalten sein. Diese sind getrennt zu sammeln und dürfen auf keinen Fall über das Abwasser entsorgt werden. Je nach Herkunft und Zusammensetzung des Abfalls ist die Zuordnung zum korrekten Entsorgungsschlüssel mitunter anspruchsvoll. Grundsätzlich gilt für Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, der Sammelschlüssel 180106*. Größere Mengen einzelner Gefahrstoffe sind jedoch spezielleren Abfallschlüsseln für den jeweiligen Stoff bzw. das Gemisch zuzuordnen. Laborabfälle ohne gefährliche Inhaltsstoffe bzw. mit sehr gering konzentriertem Chemikalienanteil werden gemäß Abfallschlüssel 180107 entsorgt.

Abfälle aus der Gentechnik-Forschung

In einigen wissenschaftlichen Laboren fallen Abfälle an, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Von ihnen können Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie für die Umwelt ausgehen. Gentechnisch veränderte Organismen müssen deshalb inaktiviert werden, um Infektiosität und Vermehrungsfähigkeit auszuschließen. Dies geschieht noch vor der Entsorgung der Abfälle durch physikalische oder chemische Verfahren. Danach sind die Abfälle gemäß AS 180104 (Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden) zuzuordnen.

Wir entsorgen Ihre Laborabfälle sicher und verantwortungsvoll

Als zertifiziertes Entsorgungsunternehmen stehen wir Ihnen bei der richtigen Behandlung Ihrer Laborabfälle gern beratend zur Seite. Unsere Verantwortung liegt dabei nicht nur in der sicheren Vernichtung, sondern auch im Schutz aller an der Entsorgung Beteiligten – sei es vor Ansteckungen mit gefährlichen Erregern oder zum Schutz von Natur und Umwelt. Entsprechend hoch sind unsere Anforderungen an Arbeitsschutz und sichere Behältnisse für Lagerung und Transport Ihrer Laborabfälle. Wir stellen die passenden Behältnisse für Lagerung und Transport zur Verfügung, im Fall von infektiösen Laborabfällen bauartgeprüfte Gefahrgutverpackungen gemäß TRBA 250 inklusive der erforderlichen Kennzeichnung.

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