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Zu unserem Service zählt unter anderem, Sie mit umfassendem Hintergrundwissen zu versorgen. Hierfür stellen wir Ihnen chronologisch sortiert Informationen zur Verfügung, die Ihnen im Umgang mit medizinischen Abfällen helfen sollen. Ein Klick auf den jeweiligen Beitragstitel genügt, um sich den kompletten Artikel anzuzeigen zu lassen.

Ebola-Epidemie, Lassa-Fieber & Co: Auf gefährliche Viren vorbereitet sein

Patienten mit schwer infektiösen Fiebererkrankungen suchen im Zweifelsfall keines der sieben Kompetenzzentren in Deutschland auf, sondern gehen in ihre Hausarztpraxis oder eine nahe gelegene Klinik, um sich behandeln zu lassen.

Schon bei Verdacht auf Ebola-, Lassa- und Pocken-Virus oder andere  hochansteckende Erreger müssen medizinische Einrichtungen umgehend handeln, um eine Weiterverbreitung und Epidemie zu verhindern.
Die richtige Handhabung und Entsorgung infektiöser Abfälle oder Gegenstände ist dabei von zentraler Bedeutung. Telefonische Beratung und Vor-Ort-Unterstützung bei allen Abfallfragen erhalten Sie im Ernstfall nicht nur von den Kompetenzzentren in Deutschland oder dem zuständigen Gesundheitsamt, sondern auch von der REMONDIS Medison GmbH.

Schnelle Hilfe für Praxen und Kliniken zum Umgang mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren:

REMONDIS Medison GmbH
T +49 2306 106-8691
medison.vertrieb@remondis.de

Wir sind auf den Umgang mit sowie die Beförderung und die Vernichtung von ansteckungsgefährlichen Stoffen bzw. medizinischen Sonderabfällen spezialisiert: UN 2814, 2900 und 3291. Unsere erfahrenen Mitarbeiter arbeiten gemäß den aktuellen Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), wenden die Sonderregelung M 305 an und folgen den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI).

Bestmöglich vorgesorgt: Seuchen-Prävention in fünf Schritten

Damit Sie im Verdachtsfall sofort handlungsfähig sind, empfehlen wir Ihnen auf Grundlage der Gesetzeslage und unserer jahrelangen Erfahrung folgende Vorkehrungen:

  1.  Kenntnis über ansteckungsgefährliche Stoffe der Klasse 6.2 ADR

    Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter über ansteckungsgefährliche Stoffe und die davon ausgehenden Gefahren. Nach dem ADR handelt es sich dabei um Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Rickettsien,Parasiten und Pilze eingeschlossen) und andere Erreger wie Prionen, die bei Mensch und Tier Krankheiten hervorrufen können. Zu den ansteckungsgefährlichen Stoffen der so genannten Kategorie A, die dauerhafte Behinderungen, lebensbedrohende oder tödliche Krankheiten hervorrufen können, zählen zum Beispiel:

     

    • Ebola-Virus
    • Flexal-Virus
    • Guanarito-Virus
    • Hantaan-Virus
    • Hendra-Virus
    • Junin-Virus
    • Kyasanur-Waldkrankheit-Virus
    • Lassa-Virus
    • Marbug-Virus
    • Sabia-Virus
    • Pocken-Virus
  2.  Ausreichend Verpackungsmaterial vorbestellen

    Mit ansteckungsgefährlichen Stoffen kontaminierte, infektiöse Abfälle müssen umgehend sichergestellt werden. Die Nutzung der vorgeschriebenen Behälter für klinischen Abfall ist dafür essenziell. Damit es bei einer Notlage nicht zu Engpässen kommt, sollten diese rechtzeitig und in ausreichender Menge vorbestellt werden.
    Für ansteckungsgefährliche Stoffe ist eine Dreifachverpackung aus Primärgefäß (für Gefahrgut zugelassenes 1H2-Kunststoff-Fass), Sekundärverpackung und Außenverpackung vorgeschrieben. Die Bestellmenge richtet sich nach der Größe Ihrer medizinischen Einrichtungen – gern beraten wir Sie dazu.

    Bleiben die Behälter innerhalb ihrer Haltbarkeitsdauer ungenutzt, können Sie auch andere infektiöse Abfälle darin sammeln.

  3.  Notfallplan erarbeiten und regelmäßig proben

    Ein detaillierter Ablaufplan mit genauen Handlungsanweisungen und Meldekette gibt Ihnen und Ihren Mitarbeitern im Seuchenfall Sicherheit. Das Robert Koch-Institut informiert über die notwendigen Maßnahmen und Meldepflichten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ebenso wie wir als Entsorgungsunternehmen. Einmal erstellt, sollte der Plan regelmäßig und unangekündigt für die eigenen Mitarbeiter geprobt werden.

    Welche Maßnahmen medizinisches Personal im Verdachtsfall treffen muss, fasst das Robert Koch-Institut zusammen. Beispiel: Ebolafieber
     

  4.  Regelmäßiger Austausch mit dem Gesundheitsamt

    Hochinfektiöse Krankheiten und Erreger sind zuallererst und umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Dieses leitet alle weiteren Schritte ein: Aufnahme des Patienten in ein Kompetenzzentrum, Absperrung kontaminierter Bereiche, Beauftragung eines (externen) Desinfektors, der kontaminierte Abfälle gesetzeskonform verpackt. Daher empfehlen wir Praxen und Kliniken, in denen solcher infektiöser Müll anfällt, sich mit dem Gesundheitsamt als erstem Ansprechpartner regelmäßig abzustimmen – nicht zuletzt, um bei anstehenden Prüfungen (auch durch Abfallbehörde und Katastrophenschutz) optimal vorbereitet zu sein.

  5.  Offizielle Mitteilungen des Robert Koch-Instituts verfolgen

    Das RKI veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin wöchentlich öffentliche und wissenschaftliche Beiträge zu den nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheiten. Auf Basis dieser aktuellen Informationen können Arztpraxen, Kliniken und Laboratorien ihre präventiven Maßnahmen stetig überprüfen und ggf. nachbessern.

Fragen und Kontakt

Sie haben Fragen zum Umgang mit ansteckungsgefährlichen Stoffen bzw. medizinischen Sonderabfällen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot über Ihr Präventions-Paket.

Ihr Medison Vertriebsteam 
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