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Zu unserem Service zählt unter anderem, Sie mit umfassendem Hintergrundwissen zu versorgen. Hierfür stellen wir Ihnen chronologisch sortiert Informationen zur Verfügung, die Ihnen im Umgang mit medizinischen Abfällen helfen sollen. Ein Klick auf den jeweiligen Beitragstitel genügt, um sich den kompletten Artikel anzuzeigen zu lassen.

Entsorgungsmanagement in der Apotheke

Ungefährliche Medikamente, Betäubungsmittel, Zytostatika, gefährliche Chemikalien, aber auch verschiedene zu entsorgende Elektrogeräte: Die Bandbreite von Abfällen, die in Apotheken anfallen, ist groß. Da es sich dabei teilweise um gefährliche Stoffe handelt, sind spezifische Sicherheits- und Entsorgungsmaßnahmen zu beachten. Nur wenn Apotheken sorgfältig arbeiten, –beispielsweise bei der Klassifizierung der Abfälle – ist die Sicherheit von Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden sowie der Umwelt gewährleistet.

Bild: AdobeStock, Urheber: Aliaksandr

Welche Abfälle entstehen in der Apotheke?

Apotheken gelten als wichtige Säule bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten: Sie verkaufen verschreibungspflichtige sowie frei verkäufliche Arzneien, informieren zu deren Anwendung sowie möglichen Nebenwirkungen, stellen bestimmte Präparate eigenständig im Labor her und beraten bei leichteren Krankheitssymptomen. Die Apothekenleitung muss als Abfallerzeuger neben diesen Haupttätigkeiten auch dafür Sorge tragen, dass alle Abfälle richtig entsorgt werden. Vorrangig fallen hier die folgenden Abfallgruppen an:

  • medizinische nicht-infektiöse Abfälle,
  • gefährliche Chemikalien, darunter Laborchemikalien, spezifische Chemikalien für die Medikamentenprüfung oder Desinfektionsmittelkonzentrate,
  • zytostatische und zytotoxische Arzneimittel,
  • ungefährliche Altarzneimittel sowie Medikamentenreste,
  • verschiedene elektronische Geräte und
  • Batterien und Akkumulatoren.

Apothekeninhaber haften gemäß § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Abfallerzeuger bis zur endgültigen Entsorgung. Gefährliche Abfälle müssen gesondert gelagert und entsorgt werden. Hier berät REMONDIS Medison als zertifizierter Entsorgungspartner und übernimmt die sichere Beseitigung aller Abfälle.

Medizinische nicht-infektiöse Abfälle aus der Apotheke

In Apotheken kommt es, auch wenn diese nicht direkt mit der Versorgung von Patientinnen und Patienten beauftragt sind, zu Abfällen, die nach Abfallschlüssel 18 01 04 entsorgt werden müssen. Dieser Schlüssel gilt beispielsweise für kleinere Mengen an ungefährlichen Medikamenten. Da sich viele dieser Abfälle nicht zur stofflichen Verwertung eignen, werden sie über die Hausmüllverbrennungsanlage entsorgt. Potenziell schadhafte Komponenten von Arzneimitteln werden dabei zerstört, sodass von ihnen keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.

Entsorgung von Altmedikamenten und Medikamentenresten

Ungefährliche Medikamente wie Lutschtabletten oder niedrig dosierte Schmerzmittel werden nach Abfallschlüssel 18 01 09 kategorisiert und können in der Regel mit den Gewerbeabfällen entsorgt werden. Das gilt auch für flüssige Arzneimittel. Medikamentenabfälle müssen missbrauchssicher gelagert werden, um eine Gefährdung Dritter auszuschließen. Die Entsorgung von Medikamenten ist auf kommunaler Ebene geregelt, Apotheken finden hierzu auf www.arzneimittelentsorgung.de oder bei REMONDIS Medison Informationen. 

In Berlin dürfen Medikamente beispielsweise nicht über den Restabfall entsorgt, sondern müssen direkt zum Recyclinghof gebracht oder von einem Schadstoffmobil o. ä. abgeholt werden. Hier können Apotheken eine direkte Anfrage an REMONDIS Medison stellen. Viele Apotheken bieten ihren Kundinnen und Kunden einen Rücknahmeservice für Altmedikamente an. Sie sind rechtlich aber nicht dazu verpflichtet, weshalb dieser Service nicht flächendeckend erfolgt.

Betäubungsmittel sicher entsorgen

Auch Betäubungsmittel sind nach Abfallschlüssel 18 01 09 zu entsorgen. Allerdings müssen Apotheken hier besondere Auflagen beachten. Nach Betäubungsmittelgesetz sind diese Stoffe unter Anwesenheit zweier Zeugen zu vernichten. Betäubungsmittel in Tablettenform müssen beispielsweise zerrieben, flüssige Wirkstoffe auf Zellstoff gegeben werden. Für opioidhaltige Schmerzpflaster hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) einen Leitfaden herausgegeben. Nach diesem sind benutzte Pflaster vor der Entsorgung zu falten, um den Wirkstoff einzuschließen, damit diese nicht in die Umwelt gelangen. Die Pflaster können so entweder über den Restabfall entsorgt oder in Spritzenabwurfbehältern gesammelt und anschließend entsorgt werden. Diese Behälter erhalten Apotheken auf Anfrage bei REMONDIS Medison.

CMR-Medikamente entsorgen

Bei der Entsorgung von zytostatischen und zytotoxischen Arzneimitteln müssen im Vergleich zu ungefährlichen Medikamentenresten spezifische Maßnahmen beachtet werden. Diese Stoffe müssen getrennt von anderen Abfällen in bauartgeprüften, stich- und bruchfesten, dicht verschlossenen Einwegbehältnissen gesammelt und nach AS 18 01 08* entsorgt werden. Wir beraten Apotheken in diesem Bereich, stellen entsprechende Abfallbehältnisse zur Verfügung und entsorgen die Zytostatikaabfälle gesetzeskonform in unseren speziellen Entsorgungsanlagen. Ein Schwerpunkt ist auch die Zerlegung und Entsorgung von Zytostatika-Werkbänken. Hierbei fallen verschiedene Abfallarten an, die wir in dafür vorgeschriebenen in UN-geprüften Behältern sammeln und deren Entsorgung mit allen Nachweisen übernehmen.

Gefährliche Abfälle aus der Apotheke

Gefährliche Abfälle kommen in Apotheken im Vergleich zu anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens in deutlich geringeren Mengen vor. Gefährliche Chemikalien werden vor allem zur Herstellung von Lösungen oder Tabletten eingesetzt. Bei der Identitätsprüfung der Ausgangsstoffe entstehen verschiedene gefährliche Abfälle, die richtig klassifiziert, gelagert und entsorgt werden müssen. Nur wenn Apotheken im Umgang mit gefährlichen Stoffen besonders umsichtig und verantwortungsbewusst agieren, können sowohl das Personal als auch die Umwelt effektiv geschützt werden. Auf diese Weise wird bspw. auch verhindert, dass schädliche Substanzen in das Grundwasser gelangen. Bei Verstößen gegen die Gefahrstoffverordnung haftet die Apothekenleitung und kann entsprechend zur Verantwortung gezogen werden. Auskunft zur Gefährlichkeit der Stoffe gibt das Sicherheitsdatenblatt oder die Kennzeichnung auf den Originalgefäßen der Gefahrstoffe.

In Apotheken müssen hier vor allem Reagenzien – chemisch besonders reine Stoffe, die bei der Medikamentenherstellung zur Prüfung benötigt werden – entsorgt werden. Nicht mehr benötigte Reagenzien sind durch die Apothekenleitung sicher in korrekt verschlossenen und gekennzeichneten Systembehältern zu verwahren und für die Entsorgung bereitzustellen. Im Regelfall werden diese Abfälle längerfristig in den Apotheken gesammelt und einmal im Jahr durch ein Entsorgungsunternehmen abgeholt. Auch wir bieten diesen Service Apotheken an.

Apothekeninhaberinnen und -inhaber müssen sicherstellen, dass die Chemikalien unter Verschluss gelagert werden und ausschließlich fachkundige und zuverlässige Personen Zugang zu diesen haben. Das gilt vor allem für die Stoffe und Gemische, die als akut toxisch (Kategorie 1, 2 oder 3), spezifisch zielorgantoxisch (Kategorie 1), krebserzeugend (Kategorie 1A oder 1B) oder keimzellmutagen (Kategorie 1A oder 1B) eingestuft werden. Zu entsorgende Gefahrstoffe sowie entleerte Behälter, welche Reststoffe enthalten könnten, sind sachgerecht zu lagern und zu entsorgen. In vielen Fällen werden die Abfälle daher in sogenannten Sicherheitsschränken unter dem Laborabzug aufbewahrt.

Bevor die gefährlichen Chemikalien ordnungsgemäß entsorgt werden können, muss entschieden werden, ob es sich um anorganische oder organische Substanzen handelt. Das ist von grundlegender Bedeutung, da es maßgeblich das jeweils vorgeschriebene Entsorgungsverfahren bestimmt. Die Abfalltrennung dieser Stoffgruppen unterliegt einer hohen Sorgfaltspflicht, da das Vermischen der Chemikalien zu unerwünschten und teilweise sehr gefährlichen Reaktionen führen kann. Mitarbeitende aus Apotheken müssen entsprechend aufgeklärt und geschult werden, um dauerhaft die Sicherheit in Labor und Rezeptur zu gewährleisten. Bei dieser Aufgaben stehen die zertifizierten Fachkräfte von REMONDIS Medison der Apothekenleitung zur Seite.

In Apotheken sind gelegentlich auch Desinfektionsmittel-Konzentrate bzw. deren Restmengen zu entsorgen. Bei Desinfektionsmitteln ist der Abfallschlüssel 18 01 06* anzuwenden, welcher für Chemikalien gilt, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten. Größere Einzelmengen können auch spezielleren Abfallschlüssel – wie beispielsweise AS 07 06 04* (andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen) – zugeordnet werden. Auch für deren Entsorgung können sich Apotheken an REMONDIS Medison wenden.

Elektrische Geräte aus der Apotheke entsorgen

Neben medizinischen Abfällen müssen auch Elektrogeräte, die in der Apotheke beispielsweise zur Kühlung von Medikamenten im Einsatz sind, zum Ende ihres Lebenszyklus entsorgt werden. Hier ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) zu berücksichtigen. Darin ist u. a. die Rücknahme und Entsorgung der Geräte geregelt. Elektrogeräte sind in verschiedene Kategorien eingeteilt, die ihre Verwertungsquote festlegen. Apotheken haben die Möglichkeit, die Altgeräte entweder an den Hersteller zurückzugeben, diese eigenständig auf einem Wertstoffhof zu entsorgen oder über einen Partner von REMONDIS Medison zu entsorgen. Gerade bei den in vielen Elektrogeräten verbauten Lithium-Ionen-Akkus ist Vorsicht geboten. Diese Akkus gelten als Sonderabfall, weshalb spezifische Entsorgungsregeln beachtet werden müssen.

Lassen Sie sich zum Entsorgungsmanagement in Ihrer Apotheke beraten

REMONDIS Medison ist Ihr Experte für die Entsorgung von jeglichen Abfällen aus der Apotheke. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner kompetent bei allen Schritten der Entsorgung zur Seite. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung oder Beratung rund um das Thema Abfallentsorgung in Ihrer Praxis? Wir sind gern für Sie da! Kontaktieren Sie uns:

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