Abfälle aus Krankenhäusern und ihre Entsorgungswege

Die Bandbreite der Abfälle, die in Krankenhäusern und Kliniken anfallen, ist groß: Sie reicht von Spritzen und Wundverbänden über Arzneimittelreste, Chemikalien bis hin zu Blut und Körperteilen. Dazu zählen auch gefährliche und infektiöse Abfälle, die eine spezielle Behandlung erfordern, viele müssen in Spezialbehältern aufbewahrt und nach besonderen Vorschriften gelagert werden. Bei der korrekten und sicheren Sammlung, Bereitstellung und Entsorgung stehen wir den Kliniken und Krankenhäusern beratend zur Seite.

Bild: iStock, Urheber: sudok1

Klinische Abfälle im Überblick

• Spritzen und Kanülen
• Körperteile, Organe und Blut
• infektiöse Abfälle
• Wund- und Gipsverbände
• Wäsche, Einwegkleidung und Windeln
• Chemikalien
• Altmedikamente
• zytotoxische und zytostatische Arzneimittel

Klinischer Abfall wie Einwegkleidung, Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Windeln gehört, sofern er nicht spitz und scharf oder infektiös ist, zur Abfallschlüsselnummer 180104 und kann in geeigneten verschließbaren Einwegbehältern oder in reißfesten Foliensäcken entsorgt werden. Das Umweltbundesamt beziffert diese hausmüllähnlichen Abfälle mit rund 60 Prozent des Gesamtaufkommens in den Krankenhäusern. Das bedeutet: Überwiegend entstehen Abfälle, die dem Abfallschlüssel 180104 zugeordnet werden.

Entsorgung von spitzen und scharfen Gegenständen

Bei der Sammlung und Entsorgung von spitzen und scharfen Gegenständen wie gebrauchten Spritzen, Kanülen und Skalpellen ist besondere Vorsicht geboten, um Nadelstichverletzungen zu vermeiden. Gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind sie nach der Abfallschlüsselnummer 180101 zu sammeln, bereitzustellen und zu entsorgen. Die Mitteilung 18 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) schreibt die Sammlung in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen vor. Nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) müssen diese die Spritzen sicher umschließen und dürfen nichtzwischengelagert oder umgefüllt werden. Eine Ausnahme bilden spitze und scharfe Gegenstände, die mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind: Diese fallen unter den Abfallschlüssel 180103* für infektiöse Abfälle.

Im Operationssaal fallen u. a. Organe, Blut oder amputierte Körperteile als Abfälle an. Diese zählen zu den pathologischen Abfällen, an deren Entsorgung – nicht zuletzt aus ethischen Gründen – spezielle Anforderungen zu erfüllen sind. Diese Art von Krankenhausabfall mit dem AS 180102 muss an dem Ort, an dem er anfällt, getrennt erfasst und in sicher verschlossenen Behältern gesammelt werden. Bis zur Abholung durch einen Entsorger sind diese in einem Kühlraum bei niedrigen Temperaturen zu lagern. Bei Tiefkühlung ist eine Lagerdauer von maximal sechs Monaten möglich, bei knapp unter 15 Grad aufgrund möglicher Gasbildung höchstens eine Woche.

Infektiöse Abfälle

Sollte bei klinischen Abfällen der Verdacht auf eine Kontamination mit ansteckenden Krankheiten, wie HIV oder Hepatitis, bestehen, fallen sie unter den AS 180103* (Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden). Aufgrund ihres Gefährdungspotenzials sind diese unmittelbar am Anfallort ohne Umfüllung oder Sortieren in verschlossenen Einwegbehältnissen zu sammeln und besonders zu kennzeichnen. Infektiöse Abfälle erfordern ein hohes Maß an Sorgfalt, da bei nicht sachgemäßer Handhabung die Verbreitung schwerer Krankheiten droht. Deshalb ist eine akkurate Kennzeichnung mit einem Gefahrgutzettel, der die Abfallbezeichnung, Abfallschlüsselnummer sowie Kontaktinformationen zu Abfallerzeuger und dem beauftragten Entsorgungsunternehmen enthält, vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz muss die Entsorgung infektiöser Abfälle dokumentiert und nachgewiesen werden– REMONDIS Medison unterstützt Sie hierbei.

Entsorgung von Zytostatika

Reste von Zytostatika in Behältern oder Infusionssystemen unter 20 ml oder schwach kontaminierte Verbrauchsgegenstände dürfen gemäß AS 180104 entsorgt werden. Fallen größere Mengen an, sind diese nach AS 180108* als gefährliche Abfälle gekennzeichnet in Einwegbehältern zu sammeln und bereitzustellen. Eine Umfüllung, Sortierung oder Vorbehandlung ist hierbei nicht erlaubt. Erzeuger müssen die Pflicht zur Registerführung einhalten und die Behälter mit Angabe des Absenders fest verschlossen an uns übergeben. Nähere Informationen zur sicheren Lagerung und Entsorgung von Zytostatika, finden Sie hier zum Nachlesen.

Chemikalien richtig entsorgen

Zusätzlich fallen in Kliniken und Krankenhäusern vielfältige Chemikalienabfälle an, insbesondere wenn die Häuser auch in der Forschung tätig sind. Dazu zählen u. a. Laugen, Säuren oder Laborchemikalien. Fallen bei Ihnen im Haus Chemikalien an, die zu den gefährlichen Abfällen zählen, besprechen Sie deren Entsorgung direkt mit dem örtlichen Entsorger oder wenden sich an uns. In der Regel erfolgt die Sammlung von Chemikalien in voneinander getrennten, dicht verschlossenen und speziell beschrifteten Behältnissen bzw. Kanistern. Sie sind in kühlen und abschließbaren Räumen mit Auffangmöglichkeit zu lagern und entsprechend dem Gefahrgutrecht zur Entsorgungsanlage zu transportieren. Nicht gefährliche Chemikalienabfälle werden gemäß LAGA-Empfehlung nach AS 180107 entsorgt. Dazu zählen beispielsweise solche aus diagnostischen Apparaten, die zwar keine Gefährlichkeit aufweisen, aber dennoch nicht dem Abwasser zugeführt werden dürfen.

Wir entsorgen Ihre klinischen Abfälle

REMONDIS Medison unterstützt Sie dabei, Ihre klinischen und medizinischen Abfälle jeglicher Art zu entsorgen. Gern kümmern wir uns um die vorschriftsmäßige Abholung und den sicheren Transport in die Verbrennungsanlage. Bei allen anfallenden Fragen rund um das Thema Entsorgung von Krankenhausabfällen beraten wir Sie umfassend. Rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

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