Entsorgungskonzepte für Blutspendedienste

Blutspenden retten Tag für Tag zahlreiche Menschenleben und sind aus dem medizinischen Alltag nicht wegzudenken. Nicht immer können Blutkonserven jedoch ihrer vorgesehenen Nutzung zugeführt werden. Wenn Blut bzw. dessen Bestandteile beispielsweise überlagert sind oder der Verdacht auf eine Infektion besteht, müssen die entsprechenden Konserven ordnungsgemäß entsorgt werden. Gleichsam fallen bei jeder gesammelten Spende Stichproben für Laboruntersuchungen an, die es ebenso zu beseitigen gilt. Als Experte mit langjähriger Erfahrung in der Entsorgung medizinischer Abfälle begleiten wir Blutspendedienste mit den passenden Konzepten.

Bild: AdobeStock, Urheber: toeytoey

Wie bei vielen anderen Abfällen im medizinischen Bereich spielt auch bei Blut und Blutprodukten die Unterscheidung zwischen infektiös und nicht infektiös eine wesentliche Rolle. Wir unterstützen Sie bei der Definition der einzelnen Abfälle, egal ob Kanülen, Spritzen oder Blutbeutel.

Nicht infektiöse Abfälle (AS 180102)

Nicht infektiöse Blutabfälle sind der Abfallschlüsselnummer 180102 – „Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven“ – zuzuordnen. Kleinere Mengen können über eigens dafür vorgesehene Ausgüsse in die Kanalisation entsorgt werden. Größere Mengen gilt es hingegen als ethischen Abfall direkt dort, wo sie anfallen, getrennt zu sammeln. Ein Mischen mit Siedlungsabfällen ist ebenso unzulässig wie ein Umfüllen oder Umsortieren. Die Abfälle sind in geeigneten Behältern zu sammeln und so aufzubewahren, dass eine Gasbildung vermieden wird. Hierzu ist eine gut belüftete innerbetriebliche Sammelstelle erforderlich. Bei tiefgefrorenen Blutkonserven ist eine Lagerzeit von bis zu sechs Monaten zulässig. Wir beraten Sie zu den genauen rechtlichen und technischen Anforderungen für Ihre interne Sammelstelle und stellen geeignete Behältnisse für die Sammlung und Lagerung bereit.

Infektiöse Abfälle (AS 180103*)

Infektiöse Blutabfälle, die zur Verbreitung von Krankheiten führen können, unterliegen den Bestimmungen für gefährliche Abfälle gemäß Abfallschlüsselnummer 180103*. Die Sammlung gefährlicher Abfälle muss noch am Anfallort in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältern erfolgen. Eine Kontamination der Außenseite der Behältnisse durch Krankheitserreger ist zu vermeiden und ggf. durch Desinfektion zu beseitigen. Für den Transport sind die Behälter zwingend mit dem Biohazard-Symbol zu kennzeichnen. Wir versorgen Sie mit geeigneten Einweg-Entsorgungsbehältern wie etwa bauartgeprüften Gefahrgutverpackungen und unterstützen Sie bei deren korrekten Handhabung und Kennzeichnung.

Entsorgung in zertigizierten Verbrennungsanlagen

Sowohl infektiöse als auch nicht infektiöse Blutkonserven und andere Blutabfälle sind in dafür geeigneten Verbrennungsanlagen zu entsorgen. Wir betreiben zertifizierte und umweltschonende Anlagen auf dem neuesten Stand der Technik. Bei der Behandlung gefährlicher Abfälle setzten wir mit unserem REKOMED - Verfahren auf Nachhaltigkeit Kontaminierte Reststoffe, die bis dato zwingend in die Sonderabfallverbrennung gehörten, werden so zum Energielieferanten. Hierfür wird der infektiöse Abfall zunächst durch ein vom Robert Koch-Institut anerkanntes, selbst gegen Ebola-, Corona- und HI-Viren wirksames Vakuum-Dampf-Vakuum-Verfahren so desinfiziert, dass dieser nicht mehr zur Rubrik „Gefährliche Abfälle“ zählt. Anschließend wird das unschädliche Material in der Verwertungsanlage zur Strom- und Dampferzeugung eingesetzt.

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