Sichere Entsorgung von Patientenproben

Jeden Tag verschicken Krankenhäuser, Kliniken, Labore und Arztpraxen innerhalb Deutschlands über 250.000 Patientenproben. Da es sich um infektiöse oder mindestens potenziell infektiöse Stoffe handelt, unterliegen diese Proben bis auf wenige Ausnahmen dem Gefahrgutrecht. Als medizinische Sonderabfälle müssen sie nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) richtig verpackt, transportiert und gekennzeichnet werden.

Sichere Entsorgung

Bild: Adobe Stock, Urheber: ghazii

Definition von Patientenproben

Patientenproben sind Stuhl, Urin, Sekrete, Blut und Blutbestandteile, Gewebe und Gewebsflüssigkeiten, Körperteile, Organe und Organteile, die zu Diagnose-, Untersuchungs-, Behandlungs- oder Vorsorgezwecken entnommen werden. Labormitarbeiter untersuchen die Proben auf die vom Arzt angewiesenen Werte. Anschließend muss der Laborleiter als Abfallbesitzer gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die genaue Abfallklassifikation vornehmen und entscheiden, ob die Probe als infektiöser oder nicht infektiöser Abfall entsorgt wird.

Sind Patientenproben infektiöser Abfall?

Problematisch sind zweierlei Dinge: Wird beispielsweise eine Blutprobe nicht auf gefährliche Erreger (z. B. Hepatitis, HIV) untersucht, bleibt ungewiss, ob die Probe infektiös ist oder nicht. Wird auf gefährliche Erreger getestet, befindet sich die Probe meist schon inmitten des Entsorgungsprozesses, wenn das Ergebnis übermittelt wird. Viele Einrichtungen gehen deshalb den sicheren Weg und übergeben ihre Patientenproben grundsätzlich als infektiösen Abfall an uns. 

Auftragsverarbeitungsvertrag ist nicht notwendig

Patientenproben sind häufig mit Patientendaten beschriftet. Zur Entsorgung als infektiöser Abfall müssen sie in verschlossenen Gefahrgutbehältern an uns ausgehändigt werden. Da diese Behälter komplett blickdicht sind, geben sie keine Sicht auf den sensiblen Inhalt frei. Aus Arbeitsschutzgründen dürfen unsere Mitarbeiter die entgegengenommenen Behälter nicht mehr öffnen. Somit wird der infektiöse Müll zusammen mit den sensiblen Daten offenbarungsfrei zu den Abfallverbrennungsanlagen transportiert und dort inklusive Behälter vernichtet. Eine Auftragsverarbeitung der personenbezogenen Daten findet nicht statt, weshalb auch keine Notwendigkeit eines Auftragsverarbeitungsvertrages nach Artikel 28 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besteht.

Transport der Proben: Mit uns rundum versorgt und abgesichert

Beim Transport der Proben gilt es, verschiedene gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Diese sind im Wesentlichen durch das Europäische Übereinkommen zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) festgelegt. Patientenproben müssen entsprechend der Gefahrgutvorschriften nach der Verpackungsanweisung P650 transportiert werden. Was das für Sie als Erzeuger im Einzelnen bedeutet, erläutern unserer Mitarbeiter gerne im persönlichen Gespräch. Sämtliche für den Transport benötigten Behälter, Verpackungen und Gefäße gemäß dieser Gefahrgutvorschriften erhalten Sie von uns.

Entsorgung Ihrer Patientenproben: Wir beraten Sie gern

Sie möchten unseren Rundum-Service zur Entsorgung Ihres Klinik- oder Laborabfalls kennenlernen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns ein Fax oder eine E-Mail.

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