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Zu unserem Service zählt unter anderem, Sie mit umfassendem Hintergrundwissen zu versorgen. Hierfür stellen wir Ihnen chronologisch sortiert Informationen zur Verfügung, die Ihnen im Umgang mit medizinischen Abfällen helfen sollen. Ein Klick auf den jeweiligen Beitragstitel genügt, um sich den kompletten Artikel anzuzeigen zu lassen.

Entsorgung von Desinfektionsmitteln: Konzentration beachten

In sämtlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens kommen sie unentwegt zum Einsatz: Desinfektionsmittel. Es gibt sie in verschiedensten Varianten, beispielsweise als Handdesinfektion im Spender, in Form von getränkten Tüchern, als gebrauchsfertige Lösung oder als Konzentrat. Was viele Anwender nicht wissen: So verschieden wie die Produkte sind, ist auch ihre Entsorgung.

Bild: Adobe Stock, Urheber: Katja

Bei Desinfektionsmitteln handelt es sich um chemische Zusammensetzungen. Diese Lösungen gibt es in flüssiger Form, als Spray oder auf Einwegtüchern. In aller Regel ist davon auszugehen, dass bei den gebrauchsfertigen Lösungen die desinfizierende Wirkung so stark verdünnt ist, dass von den Stoffen keine Gefahr ausgeht. Eine Ausnahme stellen hier Fertiglösungen dar, die den leicht entzündlichen Stoff Isopropanol enthalten.

Sichere Sammlung und Lagerung

Bei Gebrauchslösungen findet die Abfallschlüsselnummer AS 180107 (Chemikalienabfälle) Anwendung. Nicht restentleerte Verpackungen oder verfallene Mittel dürfen keinesfalls ungetrennt dem Klinik- oder Praxisabfall zugeführt werden, sondern sollten in unseren dicht verschlossenen Spezialbehältern gesammelt und anschließend in kühlen, brandsicheren, belüfteten und abschließbaren Räumen mit Auffangmöglichkeit bis zur Abholung gelagert werden. Fallen größere Mengen ungefährlicher Desinfektionsmittel an, können diese auch spezielleren Abfallschlüsseln zugeordnet werden (z. B. AS 070604* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen).

Konzentrate sind Sonderabfall

Anders verhält es sich mit der Entsorgung von Konzentraten. Restmengen von Desinfektionsmittel-Konzentraten gelten als Sonderabfall und müssen entsprechend entsorgt werden. Auch abgelaufene Desinfektionsmittel sind problematisch, da sie wegen ihres Schadstoffgehalts für Menschen und ihre Umwelt gefährlich werden können. Hier findet der Abfallschlüssel AS 180106* (Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten) Anwendung. Bei größeren Einzelmengen können die Desinfektionsmittel auch einem spezielleren Abfallschlüssel zugeordnet werden (z.B. AS 070604* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen). Der Transport ist nach Gefahrgutrecht zu organisieren und die Entsorgung muss als gefährlicher Abfall mit Sammel- oder Entsorgungsnachweis in einer zertifizierten Anlage durchgeführt werden.

Fachgerechte Entsorgung mit REMONDIS Medison

Herrscht Unsicherheit über den richtigen Entsorgungsweg, sollten vorhandene Herstellerinformationen (Sicherheitsdatenblatt) beachtet werden. Die Sicherheitsdatenblätter enthalten Vorschläge für die Abfallschlüsselnummer und einige allgemeine Hinweise zur Entsorgung. Alternativ stehen wir Ihnen als zertifizierter Entsorger beratend zur Seite. Werden im gewerblichen Bereich größere Mengen an Desinfektionsmitteln benötigt, können hier erhebliche Reste anfallen. Wir von REMONDIS Medison holen die nicht benötigten Restmengen ab und führen diese einer ordnungsgemäßen Entsorgung zu.

Sie haben Fragen?

Sie möchten unseren Rundum-Service zur Entsorgung von infektiösem Abfall, Klinikabfall oder Arzt-Abfall kennenlernen? Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns ein Fax oder eine E-Mail. Wir beraten Sie gern.

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